Leistungen

Allgemeinmedizinisches Spektrum

spezielle Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen:
– Sonografie Abdomen/Schilddrüse
– Kardiologische Untersuchung (Ergometrie, Langzeit-EKG, 24-Stunden-Blutdruckmessung)
– Allergiediagnostik und -therapie

Hautkrebsscreening (Befugnis seit dem 22.07.2008)
Ab dem 01.07.08 haben alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, dem Hautkrebsscreening:
– Untersuchung der gesamten Hautoberfläche nach Hautkrebsvorstufen( z. B. nach auffälligen Leberflecken, die sich vergrößert oder die sich in der letzten Zeit verändert haben)
– bei verdächtigem Befund stellen wir Ihnen eine Überweisung zum Hautarzt aus. Er wird dann weiterführende Untersuchung vornehmen und gegebenfalls zur sicheren Diagnosestellung eine Gewebeprobe entnehmen.
 
Vereinbaren Sie mit uns einen Untersuchungstermin, am besten gleich zusammen mit dem Gesundheitscheck.

Auf www.hautkrebs-screening.de und in der Broschüre „Ihr bester Schutzfaktor“ können Sie erfahren, was Sie selbst tun können, um eine gesunde Haut zu behalten.

weitere Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen:
(nicht von der Ärztekammer verliehene Qualifikationen)

Active Air

Akupunktur

Eigentblut

Entgiftungskur

Immunkur

Lichttherapie

Mikrozirkulationskur

Ozon-Therapie

pneumatische Pulsationstherapie (PPT)

Vitalkur

Wahlleistungen

Wahlleistungen in der hausärztlichen Praxis

Weiterhin gilt: Alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen (auch die regelmäßigen Kontroll- bzw. Vorsorgeuntersuchungen) sind Kassenleistung!

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen aber nur, wenn sie notwendig, medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich sind. Dieser Grundsatz galt schon immer, die Maßstäbe hinsichtlich der Art und Anzahl medizinischer Leistungen sind aber strenger geworden.

Das bedeutet nicht, daß die Qualität der medizinischen Versorgung darunter zwangsläufig leidet. Mehr Untersuchungen müssen nicht notwendigerweise mehr Sicherheit bedeuten, sie können mitunter auch Verunsicherung, weitere Kontrolluntersuchungen und ggf. auch unnötige Behandlungsmaßnahmen zur Folge haben. Andererseits können im Einzelfall zusätzliche Untersuchungen auch eine Beruhigung und Entlastung bedeuten, da jeder Patient sein individuelles Sicherheitsbedürfnis anders erlebt. Zudem gibt es Behandlungen, die (noch) nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind.

Ich möchte Sie deshalb nachfolgend über Wahlleistungen in meiner Praxis informieren. Diese Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, d.h. Sie müssen sie selbst bezahlen. Die Kosten richten sich nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).

Im Einzelnen finden Sie eine kurze Erklärung dieser Untersuchungen nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie eine dieser Untersuchungen wünschen oder Fragen dazu haben, damit ich Sie beraten kann, ob etwas davon für Sie persönlich zu empfehlen ist.